Was ist das BFSG und wer muss es anwenden?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote – darunter Webseiten und Apps – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern und deren Zugang zu digitalen Diensten sicherzustellen.

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die sich direkt an Endverbraucher wenden, wie zum Beispiel:

  • Betreiber von Online-Shops
  • Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten
  • Anbieter digitaler Dienstleistungen und Apps

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind zunächst noch nicht betroffen, ebenso wenig wie reine B2B-Dienstleister.

Anforderungen an eine barrierefreie Webseite nach dem BFSG

Eine barrierefreie Webseite nach dem BFSG orientiert sich in Deutschland stark an internationalen Standards (WCAG 2.1/2.2 auf Niveau AA und EN 301 549). Konkrete Anforderungen sind:

  • Bilder und Grafiken benötigen aussagekräftige Alternativtexte.
  • Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sollten mindestens 4,5:1 betragen.
  • Die Webseite muss vollständig per Tastatur navigierbar sein.
  • Inhalte sollten klar strukturiert und leicht verständlich sein.
  • Eingabefelder in Formularen müssen klar beschriftet sein, ergänzt durch verständliche Fehlermeldungen.

Was droht bei Nicht-Einhaltung?

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen nicht nur finanzielle Sanktionen (Bußgelder bis 100.000 Euro), sondern auch rechtliche Abmahnungen von Verbraucherschützern. Es kann außerdem zu einer schlechteren Auffindbarkeit in Suchmaschinen kommen. Es lohnt sich daher, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten.

bunte büffel hilft Ihnen, rechtzeitig vorbereitet zu sein!

Unser Angebot: Website-Check und Umsetzungs-Begleitung

Wir analysieren Ihre bestehende Website umfassend im Hinblick auf die Anforderungen des BFSG und zeigen Ihnen konkret auf, welche Inhalte, Funktionen und Strukturen angepasst werden müssen, wie Sie gesetzliche Barrierefreiheitsstandards (gemäß EN 301 549) einfach umsetzen können und welche Maßnahmen technisch und gestalterisch sinnvoll und rechtssicher sind.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Individuelle Analyse Ihrer Website nach BFSG-Kriterien
  • Konkrete Handlungsempfehlungen und Priorisierung
  • Begleitung bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung
  • Optional: Schulung Ihres Teams zu barrierefreiem Webdesign

Warum mit uns?

Wir kombinieren technisches Know-how mit rechtlichem Verständnis und begleiten Sie praxisnah auf dem Weg zur barrierefreien Website – gesetzeskonform, effizient und benutzerfreundlich.

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Unsere Checkliste für eine barrierefreie Webseite

Published On: 4. Juli 2025Categories: Allgemein, Rechtlich